Endbenutzer-Lizenzvertrag für CTM Produkte und Downloads
Vorbemerkungen
Bitte lesen Sie den folgenden Vertrag sorgfältig durch. Mit der Installation der Software erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis, an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden.
Sie erwerben mit dem Kauf der Lizenz das Nutzungsrecht für CTM Software. Dieses kann Ihnen bei Verstoss gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diese Lizenz und Nutzungsbedingungen jederzeit entzogen werden. Bei Betaversionen oder Testversionen von Softwareprodukten besteht keinerlei Haftung für den Entwickler dieser Software. Betaversionen dürfen ferner NUR in Testumgebungen eingesetzt werden. Für Folgeschäden haftet der Entwickler dieser Software nicht. Im Übrigen ist die Haftungsgrenze auf die Kaufbetrag dieses Softwareproduktes begrenzt. Folgeschäden etc. können nicht geltend gemacht werden.
CTM Produkte werden ausschliesslich per Download zur Verfügung gestellt. Sollte im Sonderfall die Übermittlung als Datenträger definiert werden, ist die Erstellung der Datenträger gegen Kostenerstattung möglich.
§1 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden "Software"), die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen.
- Dem Anwender werden an der Software gegen Kaufpreis Nutzungsrechte eingeräumt.
- Das in der Bedienungsanleitung dargestellte Computerprogramm entspricht dem heutigen Stand der Technik. CTM EDV SYSTEME (im folgenden Lizenzgeber genannt) macht jedoch darauf aufmerksam, daß es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
- CTM EDV Systeme stellt diese Software auf diesem Server lediglich zum Download bereit. Eine Bereitstellung auf anderen Datenträgern wird auf Anfrage gegen Gebühr möglich. CTM EDV Systeme bietet die Übertragung dieser Software auf den Computer des Lizenznehmers gegen Kostenerstattung gemäss den aktuellen Preislisten von CTM EDV Systeme an.
- CTM EDV Systeme legt für die Installation Patchlevel von Softwareprodukten anderer Hersteller zugrunde, die im Handbuch spezifiziert sind. Mindestens gelten als notwendige Patchlevel die zum Zeitpunkt der Erscheinung des Softwareproduktes gültigen Empfehlungen der Plattformhersteller. Dieses sind Empfehlungen und müssen vor Nutzung des Supports oder Mängelanzeigen geprüft und sichergestellt werden.
§2 Umfang der Benutzung
Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender der Software (im folgenden "Lizenznehmer" genannt) das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Software ausschließlich auf einem einzelnen Computersystem (ausser entsprechende Sonderlizenzen oder Rahmenverträge wurden schriftlich erteilt) und nur an einem Ort zu benutzen (im folgenden "Lizenz" genannt), so wie dies im Folgenden beschrieben wird:
- Der Lizenznehmer darf die Software auf einem Computer installieren, in den Arbeitsspeicher laden und abspielen.
- Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Einrichtungen werden wie kommerzielle oder geschäftliche Einrichtungen behandelt. Je Installationsort ist eine Lizenz erforderlich. Bei Connectoren dürfen maximal 1 Produktivsystem je Lizenz angebunden werden.
- Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen.
- Der Lizenznehmer erwirbt das Nutzungsrecht an der Software in von CTM EDV SYSTEME bestimmten Umfang. Er hat eine entsprechend der Zahl der Arbeitsplätze im Unternehmen passende Lizenzform zu wählen. Bei Produkten die nach "Usern" oder "Anwendern" lizensiert werden, dieses ist bei Serverbasierten Produkten der Fall, hat der Lizenznehmer sicherzustellen, dass die Zahl der Lizenzen der Zahl der Gesamtarbeitsplätze im Unternehmen entspricht. Auch der vorrübergebende, kurzfristige Betrieb in falsch lizensierter Form stellt einen Verstoss gegen diese Lizenz und Nutzungsbedingungen dar.
- Test und Demoversionen dürfen nicht, auch nicht kurzfristig oder zum Zwecke der Migration, in einer produktiven Umgebung genutzt werden.
- Im Falle von bewusster oder unbewusster falscher Lizensierung ist CTM EDV SYSTEME mindestens berechtigt als Lizenz-/Nutzungsgebühr gemäss der zum Tag der Feststellung des Lizenzverstosses maximale Lizenz und Nutzungsgebühr in höchster Ausprägung, unabhängig von der reelen Lizenz-/nutzungsgebühr, in Rechnung zu stellen. Der Lizenznehmer wird von den daraus entstandenen Zahlungspflichten auch dann nicht entbunden, wenn dieser die Software nachträglich deinstalliert. Sonderregelungen, die der schriftlichen Bestätigung bedürfen, sind bei Selbstanzeige des Lizenzverstosses im Sinne einer direkten Einigung mit CTM EDV SYSTEME möglich. Dem Lizenznehmer wird mit Zahlung der erhöhten Lizenz und Nutzungsgebühr, die aus seinem Vertragsverstoss basiert nicht automatisch die weitere und vollumfängliche Nutzung zugesprochen. Fehlende Nutzungslizenzen muss der Lizenznehmer kurzfristig, spätestens 30 Tage nach Kenntnissnahme zusätzlich gemäss aktueller Preisliste erwerben.
§3 Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
- über den in §2 genannten Rahmen hinaus Kopien der Software, ganz oder auszugsweise, auf gleichen oder anderen Trägern zu fertigen.
- die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einen Computer zu nutzen.
- die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen,
- die Software für eine geschäftliche oder private Nutzung an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten. Dies gilt auch für Kopien der Software.
- CTM EDV Systeme hat das alleinige Vertriebsrecht an dieser Software und erteilt es auf Anfrage an 3. Personen und Unternehmer (=>"Reseller"). Diese wiederum müssen die Software von CTM EDV Systeme oder einen zertifizierten Distributor erwerben. Der Vertrieb dieser Software wiederum an andere Vertriebsinstanzen ("Reseller an Reseller") bedarf der schriftlichen Genehmigung von CTM EDV SYSTEME.
§4 Inhaber von Rechten
Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software.
- Der Lizenznehmer erhält nur das individuelle, Nutzungsrecht an der Software. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
- Erwirbt der Lizenznehmer eine Miet oder Hosting Lizenz, ist das Nutzungsrecht auf die Dauer des Zusatzvertrages bzw. des definierten Zeitraumes beschränkt. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt oder wenn die definierten Zeitabschnitte überschritten sind
- Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software auf seinem Computersystemen zu deinstallieren. Er verpflichtet sich ebenso, alle Kopien der Software, das vollständige schriftliche Material sowie alle Kopien desselben, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare zu vernichten.
§6 Gewährleistung
Die Nutzungsrechte an dieser Software werden dem Lizenznehmer gegen Kaufpreis eingeräumt.
§6.1 Service und Support
Bei Testversionen oder auch bei Vollversionen verpflichtet sich CTM EDV SYSTEME nicht zu kostenfreien Support. CTM EDV SYSTEME kann zu jedem Zeitpunkt den kostenfreien Support nach eigenen ermessen beenden oder verweigern. Service und Supportleistungen werden dann gemäss den gültigen AGB und Service und Supportbedingungen abgerechnet. Eventuelle Moneyback Garantien greifen nicht, wenn der Downloader (Kunde) mangels technischen Verständnis die Software nicht nutzen oder verwenden kann.
Sonderzusatz Freeware Produkte:
Freeware Software die aussschließlich per Download im Internet zur Verfügung gestellt wird, wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es findet daher weder kaufrechtliches noch sonstiges Gewährleistungsrecht Anwendung. Der Lizenznehmer akzeptiert dieses Programm in der Form, wie es derzeit vorliegt. Dem Lizenznehmer stehen somit keinerlei Gewährleistungsansprüche zu.
Fortsetzung allgemeine Bedingungen:
§7 Haftung
- Der Lizenzgeber stellt die Möglichkeit eines bestimmungsgemäßen Gebrauches der Software in Übereinstimmung mit der Programmbeschreibung sicher. Es wird keine Haftung dafür übernommen, daß die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Es obliegt dem Lizenznehmer zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genügt.
- Schadensersatzansprüche gegen CTM EDV Systeme sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, CTM EDV Systeme hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer (schriftlich) zugesicherten Eigenschaft.
- Soweit CTM EDV Systeme dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden, maximal den Kaufpreis der Nutzungslizenz, begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst wurde.
- Alle Schadensersatzansprüche gegen CTM EDV Systeme verjähren in sechs Monaten nach Erhalt der Software. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
- Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind diese Bestimmungen nicht anwendbar.
§8 Schadensminderungsobliegenheit
- Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er von den auf seinem Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden Zeitabständen (in der Regel wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobligenheit. CTM EDV Systeme haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene Schäden.
- Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er die Software nicht in gefährlicher Umgebung einsetzen darf, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt (Hoch-Risiko- Aktivitäten wie beispielsweise Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensysteme, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssysteme oder lebenserhaltende Maschinen). Tut er dies dennoch, verstößt er gegen seine Schadensmiderungsobliegenheit. CTM EDV Systeme haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstehende Schäden.
§9 Vertragsänderungen und Abwehrklausel
- Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen, auf der Webseite www.ctmedv.de veröffentlichten Form.
- Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Lizenznehmer anderslautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn CTM EDV Systeme im Einzelfall nicht widerspricht.
§10 Rechtswahl
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich des Deliktsrechts, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Ibbenbüren, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Einem eventuellen vorgeschaltetenen Mediations-/Schlichtungsurteil haben beide Parteien uneingeschränkt Folge zu leisten.
Sofern der Kunde Verbraucher ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich - auch bei Auslandsgeschäften - deutsches Recht.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen, Freiberuflich tätigen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Wechsel- und Scheckklagen, unser Geschäftssitz. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§11 Schlußbestimmungen
- Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen.
- Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Sitz des Lizenzgebers. Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung sowie der Erfüllung der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers in der Bundesrepublik Deutschland geklärt werden.
Bei Nichtanerkennung der zuvor genannten Bedingungen dürfen Sie die gewählte Software, Datei oder das Dokument nicht installieren oder nutzen. Wenn Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben, finden Sie weitere Informationen unter www.ctmedv.de. Möchten Sie sich aus einem anderen Grund mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen, senden Sie bitte eine Mail an lizenz@ctmedv.de oder schreiben Sie an:
CTM EDV Systeme
z.H. Geschäftsleitung
Weberstrasse 38
D-49477 Ibbenbüren
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