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CTM Lizenz- und Nutzungsbedingungen

CTM EDV SYSTEME
Weberstrasse 38
D - 49477 Ibbenbüren
Tel +49 5451 54797 - 0
Fax +49 5451 54797 - 9
Email info@ctmedv.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Alle Angebote und Leistungen von CTM EDV SYSTEME richten sich an gewerbliche Verbraucher. Preisangaben sind Nettopreise und zzgl. jeweils gültiger MwSt angegeben.

Gewerbliche Verbraucher sind im Sinne dieser Vereinbarung Kaufleute, juristische Personen, Freiberuflich tätige, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindender Vertrag. Preise auf unseren Webseite gelten als Angebot, Ebenso gelten bestätigte Emails die Ihnen unser System nach einer Auftragserteilung sendet als bindender Vertrag.

Ein Vertrag wird auch durch aktives aggieren der Vertragspartner abgeschlossen und wenn die Unterschrift durch Eingabe von Codes oder anderen eindeutigen Merkmalen stattfindet (elektronische Unterschrift).

2. Lieferzeit

An unsere Angebote/Kostenvoranschläge halten wir uns 14 Tage gebunden. Nach Eingang dieser Frist durch den Kunden bestätigte Aufträge gelten als neue Angebote, deren Annahme wir uns innerhalb weiterer 14 Tage vorbehalten.
Mehraufwand, der sich erst nach Auftragserteilung oder Auftragsannahme darstellt, wird gesondert abgerechnet und ist gesondert zu bezahlen.

3. Zahlungsfrist

Es gelten die angegebenen Zahlungsfristen, maximal jedoch 8 Tage.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, es wird als maximale Rückbehaltungssumme 10% der Rechnungssumme vereinbart. Zudem hat der Auftraggeber angemessen Zeit zur eventuellen Mängelbeseitigung zu geben.

Wird eine Vorkasseleistung vereinbart, gilt diese als sofort, spätestens jedoch 5 Kalendertage, zahlbar. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur durch Nichtzahlung entsteht nicht. Der Käufer gerät ab dem 6. Tag der nicht erbrachten Vorkasseleistung im Sinne des BGB in Verzug.

4. Herstellungszeit

Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Voraussetzung ist weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der eventuellen Vorarbeiten und anderer Verpflichtungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann keinen Schadensersatz bei nichterfolgter oder verspäteter Lieferung verlangen, ein Rücktritt kann ebenfalls hieraus nicht abgeleitet werden.

5. Mängelhaftung

Soweit ein Mangel der Leistung, der Ausführung oder des Materials vorliegt, ist der Kunde berechtigung zur Nacherfüllung Mangelbeseitigung zu fordern. Schlägt die Nacherfüllung fehl sind weitere Nachbesserungen von unserer Seite her zu gestatten. Bei Softwareprodukten stellt die Lieferung eines sog. Updates oder Servicepacks (ganz gleich wie benannt) keine unmittelbare Nachbesserung im Sinne des BGB dar. Nachbesserungen werden erst als Nachbesserung definiert, wenn diese unstrittig von beiden Seiten als solche schriftlich anerkannt wurden.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, maximal jedoch in Höhe der Auftragssumme. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Nettoauftragssumme. Wir haften darüber hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, in diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Nettoauftragssumme. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehaltsicherung

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Wertverluste durch gebrauch der Waren oder der eintretende Wertverlust nach der Verwertung bleibt als Anspruch gegen den ursprünglichen Auftraggeber als Forderung bestehen und sind durch den ursprünglichen Auftraggeber zu zahlen.

7. Auftragsrücktritt

Mit Auftragserteilung per Fax, Email oder WWW-Auftrag hat der Auftraggeber die hier definierten Bestimmungen ausdrücklich akzeptiert. Ein Auftragsrücktritt nach Bestätigung bedarf dem schriftlichen Auftragsentzug per Email, Fax oder Postbrief. Eventuell bereits von uns extra bestellte Artikel müssen vom Auftraggeber abgenommen werden, auch wenn der Auftrag kürzer als 24h vorliegt. Artikel die Ersatzteilen, Software, Medien, Lizenz und Aktivierungscodes oder aber Quellcodeelementen oder aber einer Dienstleistung und anderen gleich kommen sind ohnehin von der Rücknahme ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand - Erfüllungsort

Unser Geschäftssitz ist für alle Vertragsbestandteile und sich ergebenen Erfüllungsorte Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Vor Gerichtseinschaltung gilt die Verordnung zur Gerichtsfreien Streitbeilegung im Rahmen eines Schieds-/Mediationsverfahrens (Mediationsgesetz), ausser im Falle des Zahlungsverzugs durch den Auftraggeber. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Vor Einschaltung eines Gerichtes und bei vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen ist gemäss der Verordnung zur Förderung gerichtsfreier Einigung ein Mediationsverfahren zwingende Voraussetzung. Die Parteien sind verpflichtet sich dem Mediations-/Schlichtungsverfahren vor Einschaltung eines Gerichts, auch eines Anwaltes zu stellen. Im Mediations-/Schlichtungsverfahren tragen die Parteien eventuelle Anwaltskosten selbsttätig. Näheres ergibt sich aus der Mediationsverordnung (Mediationsgesetz). Der gewählte Mediator oder Schlichter oder mit der Schlichtung beauftragte Sachverständige muss den Kriterien der Überparteilichkeit sowie der Verordnung der Bundesrepublik Deutschland für Mediationen entsprechen - es muss sich um einen zertifizierten Mediator im Sinne der Mediationsverordnung handeln.
Einem Mediation-/Schlichtungsurteil haben beide Parteien uneingeschränkt Folge zu leisten.

Auch wenn der Kunde Verbraucher ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.

9. Weitere Regelungen und Erweiterungen

Weitere Regelungen und Erweiterungen der AGB entnehmen Sie bitte dem Bereich Webshop oder den Lizenzabkommen der jeweiligen Software die der Kunde mit seiner oder von uns durchgeführten Installation ausdrücklich akzeptiert.

Sollten einzelne Abschnitte gegen geltenes Recht verstossen ist jeweils immer das dem Abschnitt am nächsten kommende Gesetz als vereinbart zu werten, die restlichen Bestimmungen behalten dennoch ihre Gültigkeit.

Ibbenbüren, 01.09.2002, geänderte Fassung vom 1.4.2011

CTM EDV SYSTEME, Inh. Jörg Meyer


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